[Ultimate] Fwd: [Ausschuss] Kontakt im Training ab heute wieder möglich

Fredericke Partsch f.partsch91 at gmx.de
Wed Jul 8 22:00:32 CEST 2020


Hier kommen die aktualisierten Coronamaßnahmen, die seit heute gelten.

LG Fidi

> Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
> 
> Von: Kanzlei Schüll <mail at kanzlei-schuell.de>
> Betreff: [Ausschuss] Kontakt im Training ab heute wieder möglich
> Datum: 8. Juli 2020 um 18:26:06 MESZ
> An: "ausschuss at lists.ft-wuerzburg.de" <ausschuss at lists.ft-wuerzburg.de>
> 
> Liebe Abteilungsleiter,
>  
> ab heute gelten folgende Regeln zunächst bis 19.07.2020:
>  
> § 9
> Sport
> (1) Sportausübung ist unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig:
> 1.
> Der Sport ist kontaktfrei durchzuführen; dies gilt nicht
> a)
> für das Training der Berufssportlerinnen und Berufssportler sowie der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader,
> b)
> unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept (Listen weiter an mich) Sport für das Training in festen Trainingsgruppen; dabei darf die Trainingsgruppe in Kampfsportarten höchstens fünf Personen umfassen,
> c)
> für ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.
> 2.
> Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
> 3.
> Für den Sportbetrieb in Sportstätten sowie in Fitness- und Tanzstudios ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dies gilt nicht bei Freiluftsportanlagen, sofern lediglich gesonderte WC-Anlagen (ohne Duschen und Umkleiden) in geschlossenen Räumen geöffnet werden.
> 4.
> Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 50 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen; sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind höchstens 100 Personen zugelassen.
> 5.
> Für den Theorieunterricht im Lehrgangsbetrieb gelten die Regelungen des § 17 Abs. 2 entsprechend.
>  
>  
> Das bedeutet, dass man wieder Trainingsspiele (Rasenabteilungen) und Kampfübungen mit Kontakt unter oben genannten Voraussetzungen durchführen kann. Ansonsten bleibt hygienemäßig alles beim alten.
>  
> Sportliche Grüße
>  
> Markus
> _______________________________________________
> Ausschuss mailing list
> Ausschuss at lists.ft-wuerzburg.de <mailto:Ausschuss at lists.ft-wuerzburg.de>
> https://lists.ft-wuerzburg.de/cgi-bin/mailman/listinfo/ausschuss <https://lists.ft-wuerzburg.de/cgi-bin/mailman/listinfo/ausschuss>
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